Musikschule Anmeldung Entgeltordnung  · 

Entgeltordnung

der Eichsfelder Musikschule, durch den Kreistag des Landkreises Eichsfeld beschlossen

Für die Ausbildung an der Eichsfelder Musikschule gilt die vom Kreistag des Landkreises Eichsfeld beschlossene Entgeltordnung.

Auszug aus der Entgeltordnung:

Kurse der Grundstufe als Gruppenunterricht

Jahresentgelt

Musikalische Früherziehung

130,00 €

Musikalischer Grundkurs

130,00 €

Spiel auf Instrumenten (Orff usw.)

150,00 €

zusätzliche Kursangebote (z.B. Musikgarten)

150,00 €

Unterricht in den Hauptfächern

Jahresentgelt

Einzelunterricht
45 Min/Wo.

523,00 €

Einzelunterricht
30 Min/Wo.

340,00 €

Gruppenunterricht für
2 Schüler (45 Min/Wo.)

310,00 €

Unterricht in den Ergänzungsfächern

Jahresentgelt

Musiklehre Grundkurs
(1. und 2. Unterrichtsjahr)

60,00 €

Musiklehre Spezialkurs

100,00 €

Gehörbildung, Tonsatz, Musiktheorie

100,00 €

Musikinstrumente

Überlassung von Musikinstrumenten

8,40 €

Pro überlassenes Instrument werden monatlich 8,40 € plus die jeweils gültige Mehrwertsteuer berechnet.

Ermäßigungen:

Die Eichsfelder Musikschule gewährt folgende Ermäßigungen:

Familienermäßigung:

Besuchen mehrere Mitglieder einer Familie die Eichsfelder Musikschule, ermäßigt sich das Entgelt für den 2. und jeden weiteren schulpflichtigen Familienangehörigen um 25%.

Die Ermäßigung gilt nur für den Hauptunterricht nach Ziff. 2 der Anlage 1.

Sozialermäßigung:

Wenn die Entgeltschuldner nach § 2 den Nachweis erbringen, dass das Nettoeinkommen ihrer Bedarfsgemeinschaft die Regelsätze der Sozialhilfe um die unter aufgeführten Prozentsätze nicht übersteigt, können folgende Ermäßigungen beantragt werden:

a) Nettoeinkommen bis 125% der Regelsätze

65% Ermäßigung

b) Nettoeinkommen bis 150% der Regelsätze

40% Ermäßigung

c) Nettoeinkommen bis 175% der Regelsätze

25% Ermäßigung

Den vollständigen Text der Entgeltordnung erhalten Sie hier.