Entgeltordnung
der Eichsfelder Musikschule, durch den Kreistag des Landkreises Eichsfeld beschlossen
Für die Ausbildung an der Eichsfelder Musikschule gilt die vom Kreistag des Landkreises Eichsfeld beschlossene Entgeltordnung.
Auszug aus der Entgeltordnung:
Kurse der Grundstufe als Gruppenunterricht
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Jahresentgelt |
|---|---|
Musikalische Früherziehung |
130,00 € |
Musikalischer Grundkurs |
130,00 € |
Spiel auf Instrumenten (Orff usw.) |
150,00 € |
zusätzliche Kursangebote (z.B. Musikgarten) |
150,00 € |
Unterricht in den Hauptfächern
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Jahresentgelt |
|---|---|
Einzelunterricht |
523,00 € |
Einzelunterricht |
340,00 € |
Gruppenunterricht für |
310,00 € |
Unterricht in den Ergänzungsfächern
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Jahresentgelt |
|---|---|
Musiklehre Grundkurs |
60,00 € |
Musiklehre Spezialkurs |
100,00 € |
Gehörbildung, Tonsatz, Musiktheorie |
100,00 € |
Musikinstrumente
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|---|---|
Überlassung von Musikinstrumenten |
8,40 € |
Pro überlassenes Instrument werden monatlich 8,40 € plus die jeweils gültige Mehrwertsteuer berechnet.
Ermäßigungen:
Die Eichsfelder Musikschule gewährt folgende Ermäßigungen:
Familienermäßigung:
Besuchen mehrere Mitglieder einer Familie die Eichsfelder Musikschule, ermäßigt sich das Entgelt für den 2. und jeden weiteren schulpflichtigen Familienangehörigen um 25%.
Die Ermäßigung gilt nur für den Hauptunterricht nach Ziff. 2 der Anlage 1.
Sozialermäßigung:
Wenn die Entgeltschuldner nach § 2 den Nachweis erbringen, dass das Nettoeinkommen ihrer Bedarfsgemeinschaft die Regelsätze der Sozialhilfe um die unter aufgeführten Prozentsätze nicht übersteigt, können folgende Ermäßigungen beantragt werden:
a) Nettoeinkommen bis 125% der Regelsätze |
65% Ermäßigung |
b) Nettoeinkommen bis 150% der Regelsätze |
40% Ermäßigung |
c) Nettoeinkommen bis 175% der Regelsätze |
25% Ermäßigung |
Den vollständigen Text der Entgeltordnung erhalten Sie hier.


